Diese Veranstaltungen und Beratungen wenden sich an MitarbeiterInnen von Kostenträgern des SGB XII, Sozialpsychiatrischer- und Medizinischer Dienste sowie Heimaufsicht.
Das Grundprinzip des Fallmanagements nach SGB XII soll die Zusammenführung und Integration von Fach- und Ressourcenverantwortung im Sinne einer integrierten Hilfeplanung unter Einbeziehung des Menschen mit geistiger und seelischer Behinderung sein. Der Leistungsberechtigte soll aktiv in eine Zielvereinbarung mit einbezogen werden.
Für viele Fallmanager bedeutet dies eine Auseinandersetzung mit einer neuen Klientel von Leistungsberechtigten. Die MitarbeiterInnen der Kostenträger können nach den Veranstaltungen Gesprächssituationen mit einem Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen gestalten. So können die MitarbeiterInnen den genauen Hilfebedarf der Leistungsberechtgten punktgenau ermitteln.
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